Maßnahmen zum Schutz vor Corona
Die Konferenz der Ministerpräsidenten hat weitere Maßnahmen beschlossen. Für unsere Schule gilt:
Die Maskenpflicht gilt auf dem gesamten Schulgelände, auch im Unterricht.
Trage- bzw. Erholungspausen:
Schülerinnen und Schüler dürfen die MNB abnehemen
- auf den Pausenflächen, wenn für einen ausreichenden Mindestabstand zwischen den Schülerinnen und Schülern gesorgt ist,
- während bzw. für die Dauer der Stoßlüftung im Klassenzimmer
- während der Schulpausen, wenn gelüftet wird, am Sitzplatz im Klassenzimmer.
Praktischer Sportunterricht ist für alle Jahrgangsstufen ausgesetzt, nur sporttheoretische Inhalte sind möglich. Deshalb werden wir keinen Sportunterricht erteilen und die Stunden sinnvoll mit anderem Inhalt füllen.
Im Musikunterricht muss auf Gesang verzichtet werden.
Für den Schulbesuch mit Krankheitssymptomen gilt weiterhin:
Bei leichten, neu aufgetretenen Symptomen (wie Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten) ist ein Schulbesuch in der Grundschule erlaubt.
Kranken Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie
- Fieber
- Husten
- Kurzatmigkeit, Luftnot
- Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
- Hals- oder Ohrenschmerzen
- (fiebriger) Schnupfen
- Gliederschmerzen
- starke Bauchschmerzen
- Erbrechen oder Durchfall
ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn
- die Schülerin bzw. der Schüler 48 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten),
- die Schülerin bzw. der Schüler 48 Stunden fieberfrei war,
- nach Vorlage einer Bestätigung über die 48-stündige Symptomfreigeit durh Erziehungsberechtigte
- zusätzlich ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein negativer Covid-19-Test (PCR- oder AG-Test) vorliegt (Entscheidung über die Erforderlichkeit trifft Arzt).